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Flugplatzordnung SPORTUNION Modellflugclub-Neufelden

 

Flugzeiten:

Mo. - Sa.: Betrieb mit Verbrennungsmotoren und Turbinen von 10:00 bis 19:00 Uhr.

Kein Flugbetrieb: Sonn.- und kirchliche Feiertage; ebenso am 1. Mai, ausgen. Veranstaltungen.

 
1. Die Flugzeiten sind unbedingt einzuhalten.
2. Die Lärmemissionen sind mit geeigneten Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren.
3. Vor Inbetriebnahme der Fernsteueranlage ist die Frequenz zu kontrollieren. Bei Doppelbelegung ist der Betrieb mit größter Sorgfalt gegenseitig abzustimmen.
4. Die max. Flughöhe von 150m ist einzuhalten. Sollten Sportflugzeuge über den Platz fliegen, seitlich ausweichen.
5. Nur parallel zur Piste fliegen, und die Start - und Landerichtung beachten.
6. Landungen und Überflüge immer ankündigen.
7. Den Flugbereich für Modelle mit Verbrennungsmotoren östlich der Strasse einhalten.
8. Sollte ein Modell in den angrenzenden Feldern abstürzen, so ist die genaue Richtung zu merken und die Suche ist nur durch eine Person durchzuführen. Es müssen weitestgehend alle Teile mitgenommen werden, und dürfen nicht am Feld liegen bleiben.
9. Es ist während des Flugbetriebes darauf zu achten, dass keine Personen gefährdet werden. Das Überfliegen von Personen (Vereinskollegen, Feldarbeiter, usw.) ist strengstens untersagt.
10. Beim Betrieb von Modellen mit Turbinen muss ein Helfer anwesend sein und ein entsprechender Feuerlöscher (6 Kg Inhalt) ist durch den Piloten bereitzustellen.
11. Auf den Betrieb von Modellen mit Turbinen ist bei extremer Trockenheit zu verzichten.
12. Gästeflug ist nur im Beisein von einem Vereinsmitglied zulässig. Die Gebühr von 8 € pro Tag ist von einem ordentlichen Mitglied einzuheben.
13. Für die Benützung des Modellflugplatzes ist ein gültiger Versicherungsnachweis vorzulegen.
14. Bei mehrmaligen oder groben Verstößen gegen die Flugplatzordnung kann vom Obmann ein Startverbot ausgesprochen werden.
15. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht von Erwachsenen auf dem Fluggelände aufhalten.
16. Mitgebrachter Müll und Unrat ist vom Fluggelände zu entfernen.
17. Tiere sind an der Leine zu führen und dürfen nicht auf das Flugfeld gelangen.
 

Der Vorstand                                                                            Neufelden, 17. März 2011

 
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